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§ 1 Geltung der AGB
Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteile aller
Angebote, mit uns abgeschlossener Verträge und Lieferungen. Sie gelten für alle zukünftigen
Vertragsabschlüsse, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Änderungen, auch wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, bedürfen zur Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden weder
ganz noch teilweise Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich von uns
schriftlich widersprochen wird. Unser Schweigen gilt sonach nicht als Anerkennung oder
Zustimmung. Unter „Käufer" im Sinne dieser Bedingungen ist auch jeder Besteller,
insbesondere der Besteller eines Werkes, zu verstehen. Unsere Bedingungen gelten In
gleicherweise für Käufer und Besteller.
§ 2 Abschluss
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und gelten nur für ihre unverzüglich, spätestens
innerhalb eines Monates ab Angebotsdatum, folgende Bestellungen.
Lieferverträge sowie mündliche, fernmündliche und telegrafische Abmachungen aller Art
werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich. Dies gilt auch für
Abschlüsse und Abmachungen aller Art unserer Vertreter, auch wenn von diesen schriftlich
vorgenommen.
Bei Bestellung nach uns vom Käufer übersandtem Muster, das stets als Durchschnittsmuster
gilt, ist eine fachgerechte Mustermäßigkeit Vertragsbestandteil. Eine Garantie für bestimmte
Verwendungszwecke wird dabei von uns nicht übernommen, es sei denn, der Käufer
informiert uns vor Vertragsabschluss über den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck.
Produktionsbedingte Abweichungen stellen keine Sachmängel dar. Das gleiche gilt für
Ausführungsmuster, die dem Käufer von uns übersendet wurden.
Der Vermerk des Bestellers „wie gehabt“ gilt nur für die Art und Beschaffenheit der Ware,
nicht dagegen für den sonstigen Inhalt, insbesondere die Preise früherer Verträge.
Von uns gefertigte Entwürfe, Modelle und Konstruktionen sind und bleiben unser geistiges
Eigentum. Eine Überlassung an Dritte bedarf unserer Zustimmung. Sofern nichts anderes
vereinbart ist, wird für diese Entwicklungen von uns eine angemessene Vergütung
berechnet.
§ 3 Abnahme der Ware
Die Kosten der Abnahme und die Versendung der Ware fallen ab unserem Lager dem Käufer
zur Last. Bei Lieferung von Artikeln ab 5.000 € Netto-Warenwert, erfolgt die Lieferung frei
Haus. Liegt dies außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dann liefern wir frei deutsche
Grenze. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt in jedem Fall uns überlassen.
Eine Änderung der vorstehenden Netto-Warenwerte in Anpassung an geänderte
wirtschaftliche Verhältnisse behalten wir uns vor.
Verpackungskosten, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie Kosten
der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.
Transportversicherungen und sonstige Versicherungen gehen zu Lasten des Käufers. Der
Mindestbestellwert beträgt € 300 Netto-Warenwert. Bel Bestellungen unter dem Mindestbestellwert
wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 10 € erhoben.
Angeforderte Muster werden berechnet.
§ 4 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Herstellerwerk verlässt, auch
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben,
so geht die Gefahr bereits mit unserer Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Dasselbe gilt, wenn wir von einem uns zustehenden Zurückbehaltungsrecht Gebrauch
machen.
§ 5 Lieferfrist
Für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist wird von uns keine Gewähr übernommen.
Der Käufer kann aus Verzögerungen der Lieferung keine Schadensersatzansprüche herleiten,
es sei denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
und die Leistung kann dem Käufer nicht mehr zugemutet werden.
Ist ein fester Liefertermin ausdrücklich vereinbart, dann ist der Käufer nach fruchtlosem
Ablauf einer uns zu setzenden Nachfrist von mindestens 4 Wochen berechtigt, vom Vertrag
insoweit zurückzutreten, als die Ware bis zum Fristablauf von uns nicht versandbereit
gemeldet ist. Bei Bestellung von Sonderanfertigungen ist wegen eines Liefertermins zu
verhandeln. Auch in diesem Falle gilt der zweite Satz des vorstehenden Absatzes. Die Höhe
eines etwaigen Schadensersatzes ist auf 25 % des Nettoauftragswertes beschränkt.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Absendung unserer Auftragsbestätigung und endet
mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt. Verlangt der Käufer nach Abgabe
der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, so beginnt die Lieferzeit erst mit unserer
Bestätigung der Änderung.
§ 6 Vertragsgemäßheit
Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Die Untersuchungspflicht besteht
auch dann, wenn Ausfallmuster übersandt sind.
Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine schriftliche Mängelrüge nicht
binnen 5 Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt, nach Zugang der Lieferung
bei uns eingeht.
Verborgene Mängel, die bei unverzüglicher Untersuchung nicht zu entdecken sind, können
nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Anzeige innerhalb 6 Monaten nach
Zugang der Lieferung bei uns eingegangen ist.
Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer
mangelfreien Sache verlangen. Sollte die gewählte Gewährleistungsart unverhältnismäßige
Kosten verursachen, können wir die Nacherfüllung verweigern. Erst nach erfolgloser Setzung
einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung hat der Käufer ein Recht auf Wandlung,
Minderung oder Schadensersatz.
Soweit nachgewiesene Mängel von unseren Vorlieferanten zu vertreten sind, steht uns das
Recht zu, unsere Ansprüche gegen diese an den Käufer abzutreten. Insoweit werden wir von
Ansprüchen des Käufers uns gegenüber frei.
Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche und Ansprüche
auf Ersatz von mittelbaren Schäden sowie von Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei
denn, sie sind zwingendes Recht.
Ansprüche auf Gewährleistung jeder Art erlöschen, wenn die Beanstandung erst nach
Verbrauch, Verarbeitung oder Weiterveräußerung der Ware oder nach eigenmächtiger
Nacharbeit derselben erfolgt. Sie erlöschen ferner, wenn unsere nach Eingang der
Mängelanzeige dem Käufer erteilten Weisungen hinsichtlich des weiteren Verhaltens
bezüglich der beanstandeten Ware nicht befolgt werden oder uns durch sonstige vom Käufer
getroffene Maßnahmen eine sachgemäße Prüfung der Berechtigung der erhobenen
Mängelrüge In unzumutbarer Weise erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Die Verjährungsfrist für Mängelrechte bei gebrauchten Sachen beträgt ein Jahr.
§ 7 Höhere Gewalt
Treten Ereignisse ein, die uns an der Lieferung, wie diese vereinbart ist, hindern, wie höhere
Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Versandsperren, Eingriffe
staatlicher Behörden oder ähnliche Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so entfällt
unsere Lieferungspflicht für die Dauer Ihrer Auswirkungen. Wird uns die Lieferung
unmöglich, dann sind wir auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. Dem Käufer stehen in beiden Fällen Schadensersatzansprüche
gegen uns nicht zu.
§ 8 Zahlungsfrist - Zahlung des Kaufpreises
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung. Ist ein
Skontoabzug vereinbart, so ist dieser auf neuere Rechnungen unzulässig, wenn ältere fällige
Rechnungen noch unbeglichen sind. Wird das Zahlungsziel überschritten, können Zinsen in
Höhe der Kreditkosten des Verkäufers, jedoch mindestens in Höhe von 2% über dem
Bundesbankdiskontsatz berechnet werden. Tritt nach Abschluss des Vertrages in den
Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein, durch die unser Anspruch
auf Zahlung gefährdet wird, dann sind wir berechtigt, unter gleichzeitiger schriftlicher
Mitteilung des Grundes auch vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins sofortige Zahlung
zu verlangen und unsere noch ausstehenden Lieferungen zu verweigern, bis der Käufer
gezahlt oder von uns als ausreichend anerkannte Sicherheit geleistet hat. Erfolgt weder
Zahlung noch Sicherheitsleistung, dann sind wir berechtigt vom Vertrage zurückzutreten.
Das gleiche gilt, wenn wir Kenntnis davon erhalten, dass bei dem Käufer bereits zur Zeit des
Vertragsabschlusses Zahlungsunfähigkeit bestand.
Die Kosten und die Gefahr der Übermittlung des Rechnungsbetrages trägt der Käufer.
Zur Hereinnahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Eine Haftung dafür, dass Schecks,
Wechsel oder andere zahlungshalber gegebener Papiere rechtzeitig vorgelegt oder zu Protest
gegeben werden, wird von uns nicht übernommen. Die Verpflichtung des Käufers zur
Zahlung des Kaufpreises ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrages bei uns oder mit der
Gutschrift auf einem unserer Konten.
Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Aufrechnen
kann der Käufer nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller aus dem Auftrag
bestehenden und der Im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden
Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in
eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den
Eigentumsvorbehalt nicht auf.
Die Vorbehaltsware ist vom Käufer getrennt von anderer nicht von uns gelieferter
gleichartiger oder verwechselbar ähnlicher Ware sorgfältig aufzubewahren und als
Vorbehaltsware kenntlich zu machen. Sie ist vom Käufer auf seine Kosten gegen Diebstahl
und Feuer ausreichend zu versichern.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, zu unserer Sicherung auch ohne
Erklärung des Rücktritts vom Vertrage, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und
ist der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
Der Käufer ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen
Geschäftsgange berechtigt. Er tritt bereits mit Abschluss des Vertrages gemäß § 2 Absatz 2
dieser Bedingungen alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest an uns ab.
Der Käufer ist von uns zur Einziehung der uns abgetretenen Forderung ermächtigt, solange
er seinen Zahlungsverpflichtungen uns und auch Dritten gegenüber nachkommt. Erlischt
diese Ermächtigung, dann hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner der
abgetretenen Forderungen zu benennen und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind vom
Käufer ermächtigt, die Anzeige auch selbst vorzunehmen.
Mit Zahlungseinstellung des Käufers, mit Beantragung oder Eröffnung des
Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens
erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und damit auch zur Forderungseinziehung. Wird
von uns gelieferte Vorbehaltsware vom Käufer durch Tränken mit Flüssigkeiten oder durch
Aufbringen von Stoffen auf die Oberfläche bearbeitet, so bleibt die so bearbeitete Ware
Vorbehaltsware und entstehen aus der Bearbeitung für uns keine Verpflichtungen.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt
dies für uns ohne, dass wir daraus verpflichtet werden. Der Käufer hat die verarbeitete
Sache unentgeltlich für uns zu verwahren. Sie bleibt ebenfalls Vorbehaltsware. Erfolgt die
Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörender Ware, dann erwerben wir Miteigentum an
der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware
zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß §§
947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer gemäß diesen gesetzlichen
Bestimmungen Alleineigentum, so überträgt er uns bereits mit Abschluss des Vertrages
gemäß § 2 Absatz 2 dieser Bedingungen Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder
Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum
stehende Sache, die als Vorbehaltsware gilt, ebenfalls unentgeltlich für uns zu verwahren.
Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich
die Abtretung der Ansprüche des Käufers aus der Weiterveräußerung auf den Betrag, der
dem Anteilswert unseres Miteigentums entspricht. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware. Insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung Ist der Käufer
nicht berechtigt.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die
abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für
den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen beider Parteien ist Verl.
Gerichtsstand in allen Fällen, auch bei Wechsel- und Scheckstreitigkeiten, sowie für
sämtliche Streitigkeiten, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit diesem
Vertrage stehen, sind die für Verl zuständigen ordentlichen Gerichte.
§ 11 Datenschutz
Alle Ihre Daten werden ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet. Außer den
für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an mit
der Lieferung beauftragte Unternehmen. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich
behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.
§ 12 Schlussbestimmung
Ergänzend gelten die Vorschriften des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtes,
insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches. Sind oder
werden einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam, gleichgültig aus welchem
Rechtsgrunde, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bedingungen oder der
allgemeinen Verkaufsbedingungen insgesamt nicht. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
sind die Parteien vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame,
die dem Sinn und Zweck der unwirksamen entspricht, zu ersetzen.
Alle angegebenen Größen sind ca. Angaben! Änderung in Form, Farbe und Ausführung der Artikel bleiben uns vorbehalten und sind kein Grund zur Reklamation.
HELD GmbH & Co. KG • Papendiek 1 • D-33415 Verl • Germany • Tel: +49 5246 505 110 • E-Mail: verkauf@held.gmbh
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